Aufbau der Prüfung
Form und Inhalt
Prüfungsordnung 2003
Sind Sie bereit für den Ernstfall?
Alles zur Prüfung nach der Prüfungsordnung 2003
Ebenso wie die gesamte Ausbildung baut die Prüfung auf dem Prinzip der Handlungsorientierung auf. Das heißt, der Arbeits- bzw. Kundenauftrag rückt in den Mittelpunkt. Schließlich sollen Sie als zukünftige Fachleute zeigen, dass Sie mit den Herausforderungen des Arbeitsalltags klarkommen.
Die Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist in Teil 1 und Teil 2 aufgeteilt.
Teil 1
Dieser besteht aus dem Prüfungsbereich "Arbeitsauftrag", beinhaltet eine komplexe Arbeitsaufgabe einschließlich integrierter schriftlicher Aufgabenstellungen und einem situativen Fachgespräch und fließt mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Die Prüfungszeit für Teil 1 beträgt zehn Stunden. Davon werden maximal zehn Minuten für das situative Fachgespräch, welches im Übrigen sowohl während der Ausführung der Arbeitsaufgabe als auch am Ende als Übergabegespräch durchgeführt werden kann, und 120 Minuten für die schriftliche Aufgabenstellung angesetzt.
Teil 2
Zum Ende der Ausbildung mit dem Prüfungsbereich "Kundenauftrag", sowie den Prüfungsbereichen Systementwurf, Funktions-und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde. Teil 2 fließt mit 60 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Zum Prüfungsbereich "Kundenauftrag" gehört eine Arbeitsaufgabe, die Dokumentation dieser sowie ein anschließendes 20-minütiges Fachgespräch.