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Ebenso wie die gesamte Ausbildung baut die Prüfung auf dem Prinzip der Handlungsorientierung auf. Das heißt, der Arbeits- bzw. Kundenauftrag rückt in den Mittelpunkt. Schließlich sollen Sie als zukünftige Fachleute zeigen, dass Sie mit den Herausforderungen des Arbeitsalltags klarkommen.
Die Abschlussprüfung ist in Teil 1 und Teil 2 aufgeteilt. Das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 fließt mit 40 Prozent in die Gesamtbewertung am Ende der Ausbildungszeit ein.
Dieser besteht aus dem Prüfungsbereich "Arbeitsauftrag", beinhaltet eine komplexe Arbeitsaufgabe einschließlich integrierter schriftlicher Aufgabenstellungen und einem situativen Fachgespräch und fließt mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Die Prüfungszeit für Teil 1 beträgt zehn Stunden. Davon werden maximal zehn Minuten für das situative Fachgespräch, welches im Übrigen sowohl während der Ausführung der Arbeitsaufgabe als auch am Ende als Übergabegespräch durchgeführt werden kann, und 120 Minuten für die schriftliche Aufgabenstellung angesetzt.
Zum Ende der Ausbildung mit dem Prüfungsbereich "Kundenauftrag", sowie den Prüfungsbereichen Systementwurf, Funktions-und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde. Teil 2 fließt mit 60 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Zum Prüfungsbereich "Kundenauftrag" gehört eine Arbeitsaufgabe, die Dokumentation dieser sowie ein anschließendes 20-minütiges Fachgespräch.
Kaufvertrag | 25,0 % |
Systementwurf | 12,5 % |
Funktions- und Systemanalyse | 12,5 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10,0 % |
Bearbeitung und Dokumentation des Kundenauftrags | 70 % |
Fachgespräch | 30 % |
Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, finden Sie alles zur aktuellen Abschlussprüfung (Prüfungsordnung von 2003) für die unterschiedlichen Ausbildungsgänge in folgenden Dateien:
Informationen, Fragen und Antworten zur "gestreckten" Gesellenprüfung | |
Alles Wissenswerte zur Gesellenprüfung für Elektroniker | |
Alles Wissenswerte zur Gesellenprüfung für Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik | |
Alles Wissenswerte zur Gesellenprüfung für Systemelektroniker | |
Neue Prüfungsordnung ("gestreckte Gesellenprüfung") |
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