Rauch- / Wärme­warn­melder

Verläss­liche Lebens­retter: Die Rauch- und Wärme­warn­melder von Hager zeigen sich optisch unauf­fällig, und bleiben so lange stumm, bis es darauf ankommt: Sobald Rauch und/oder unge­wöhn­liche Wärme­ent­wick­lung regis­triert wird, schlagen sie unüber­hörbar Alarm. Die Instal­la­ti­ons­mög­lich­keiten reichen von Stand-alone-Geräten bis zu funk­ver­netzten Rauch­warn­mel­dern für größere und weit­läu­fi­gere Gebäude.

Hager Marken-Rauchmelder vor weißem Hintergrund

Rauch­melder:
Pflicht in allen Bundes­län­dern und Wohn­im­mo­bi­lien

Im Schlaf ist das Risiko von einem Brand über­rascht zu werden beson­ders hoch: Während wir schlafen, funk­tio­niert unter anderem der Geruchs­sinn nicht. Durch die fort­schrei­tende Entwick­lung der Brand­schutz­technik sind Feuer­melder heute eine kosten­güns­tige Lösung beim vorbeu­genden Brand­schutz. So erließen mehrere Bundes­länder eine Rauch­melder Pflicht. Lange war diese jedoch lücken­haft:

 

  • Unter­schiede zwischen den Bundes­län­dern und vor allem
  • Unter­schiede bei der Feuer­melder Pflicht in Neu- und Bestands­bauten

 

sorgten dafür, dass Deutsch­land bei den Rauch­warn­mel­dern einem Flicken­tep­pich glich. Bis auf Sachsen gelten seit Anfang 2021 einheit­liche Vorgaben. Das bedeutet, Rauch­warn­melder (die tech­nisch korrekte Bezeich­nung) sind in jedem Bundes­land sowohl für Neu- wie Bestands­bauten vorge­schrieben; in Sachsen gibt es bis dato aller­dings keine Rege­lung für Bestands­bauten. Ledig­lich die Zustän­dig­keiten für Instal­la­tion und Wartung unter­scheiden sich noch zwischen den Ländern – ob also der Haus­ei­gen­tümer oder ein Mieter in der Pflicht steht.



Rauch­melder, Feuer­melder, Brand­melder, Wärme­melder:
Was ist was im Brand­schutz?

Beim Thema Brand­schutz werden die verschie­denen Begriffe häufig falsch oder falsch-synonym verwendet. Jedoch gibt es zu jedem eine exakte Entspre­chung:

Brand­melder/Feuer­melder

ist ein Ober­be­griff. Dies bezeichnet jede tech­ni­sche Appa­ratur, die bei einem Brand alar­miert. Weiter unter­schieden wird zwischen auto­ma­ti­schen und manu­ellen Brand­mel­dern bzw. Feuer­mel­dern. Erstere sind selbst­tätig in der Lage, Feuer zu erkennen und Alarm zu geben. Letz­tere müssen durch eine Person betä­tigt werden.

Rauch­melder bzw. Rauch­warn­melder

sind auto­ma­ti­sche Feuer­melder, die auf Rauch reagieren und selbst­tätig auslösen.

Wärme­melder

über­wa­chen perma­nent die Raum­tem­pe­ratur. Steigt sie unge­wöhn­lich schnell und/oder über einen vorde­fi­nierten Wert, erfolgt eben­falls eine selbst­stän­dige Alar­mie­rung.

Dual­warn- oder Kombi-Melder

(auch Mehr­fach- oder Multi­sensor-Melder) vereinen einen Rauch­melder und einen Wärme­melder in einem Gehäuse. Das erhöht die ohnehin hohe Sicher­heit und senkt das Risiko für Fehl­aus­lö­sungen.



Hager Rauch­melder:
Sichere Funk­tion und weit­ge­hende Wartungs­frei­heit

Die Funk­ti­ons­weise der Rauch­melder von Hager basiert auf dem sicheren und bewährten Streu­licht­prinzip bzw. auf dem Tyndall-Effekt. Es handelt sich also um opti­sche Rauch­melder:

 

  • Rauch besteht aus einer großen Menge feinster Partikel, ähnlich einer Staub­wolke.
  • Da ein Brand Wärme entwi­ckelt, gelangt der Rauch durch die aufstei­gende Wärme an den höchsten Punkt eines Raumes – wo die Rauch­melder instal­liert sind.
  • Im opti­schen Rauch­melder arbeitet eine Infra­rot­licht-LED. Sie befindet sich in einer soge­nannten Streu­licht­kammer, die durch verschie­dene abge­win­kelte Paneele ein Eindringen von Fremd­licht verhin­dert, aber dennoch für Umge­bungs­luft frei zugäng­lich ist.
  • Ein Licht­sensor in dieser Kammer ist in einem Winkel plat­ziert, dass er im Normal­be­trieb nicht vom Licht der LED getroffen wird.
  • Dringen Rauch­par­tikel ein, streuen diese das LED-Licht in zahl­lose Rich­tungen. So fällt es entweder direkt oder über Reflek­tion an den Paneelen auf den Licht­sensor, der dann Alarm auslöst.

 

Für höchste Sicher­heit sind die Hager Rauch­melder mit einer 10-Jahres­bat­terie versehen. Mit dieser LI-Batterie entfällt der sonst nötige und lästige Batte­rie­wechsel in kürzeren Inter­vallen. Zudem gehören sie zu den ersten Geräten, die nach den VdS-Q-Richt­li­nien der Verei­ni­gung zur Förde­rung des deut­schen Brand­schutzes e.V. zerti­fi­ziert wurden.



Vorteile des Stan­dard-Rauch­mel­ders Q

10 Jahre Echt-Alarm-Garantie

Infor­ma­tionen zur Garantie und zum Garan­ti­e­um­fang finden Sie hier.

Prozes­sor­ge­steu­erte Signal­aus­wer­tung

Passt die Detek­ti­ons­emp­find­lich­keit alle 10s dem aktu­ellen Verschmut­zungs­grad an. Das garan­tiert 10 Jahre zuver­läs­sigen Betrieb bei mini­maler Fehl­alarm­quote.

Großer Erfas­sungs­be­reich

Dank hohem Detek­ti­ons­be­reich von 50qm (Radius von 4m) auch für große Räume geeignet.

Auto­ma­ti­sche Akti­vie­rung

Der Melder wird durch Eindrehen in den Sockel auto­ma­tisch akti­viert.

LED im Brand­fall

Ein rotes Signal­licht dient als zusätz­liche Warnung – ideal für hörbe­ein­träch­tigte Menschen.

Camping­zu­las­sung

Sicher auf Achse: dank Camping­zu­las­sung für Wohn­wagen und Wohn­mo­bile.

Große Bedien­taste

Der gesamte Melder­kopf dient als Benutzer- und Reset­t­aste.

Dieb­stahl­schutz

Zusätz­liche Sicher­heit durch akti­vier­baren Demon­ta­ge­schutz – ideal für öffent­lich zugäng­liche Bereiche.

Großer Tempe­ra­tur­be­reich

Erwei­tert das Einsatz­spek­trum.

Stör­mel­dung bei Batte­rie­schwäche

Bei Verschmut­zung oder Störung ertönt ein akus­ti­sches Signal mit gelb blin­kender LED.



Wussten Sie schon?

Die Hager Warn­melder Komfort Q lassen sich mit einer belie­bigen Infrarot-Fern­be­die­nung aus der Distanz abschalten. Es ist nicht nötig, den Bedien­knopf am Gerät selbst zu betä­tigen.


Hager Dual­melder:
Noch mehr Sicher­heit

Jeder Dual­melder von Hager beinhaltet einen Rauch­warn­melder. Diese Feuer­melder erkennen jedoch zusätz­lich auch Wärme, und zwar nach dem Tempe­ra­tur­an­stiegs­prinzip. Dazu arbeitet im Gerät ein Heiß­leiter: Bei diesem elek­tri­schen Wider­stand steigt die Leit­fä­hig­keit mit stei­gender Tempe­ratur. Sobald die Umge­bungs­luft durch ein Feuer auf einen Wert jenseits von 65 °C steigt, schließt der Heiß­leiter einen Strom­kreis und löst Alarm aus.

 

Dies bietet zusätz­liche Sicher­heit: Nicht jeder Brand entwi­ckelt sofort viel Rauch (etwa Schwel­brände). An Orten mit hohem Dampf- oder Stau­bauf­kommen können normale Rauch­melder mitunter einen Fehl­alarm verur­sa­chen. Die Hager Dual­melder sind deshalb beson­ders geeignet für Küchen, Bade­zimmer, Garagen und Werk­stätten.

Funk-Dualwarnmelder Komfort Q, IR- Alarmstopp, weiß

Funk Rauch­melder:
Einsatz­mög­lich­keiten in großen Gebäuden

Viele Rauch-, Wärme- und Dual­melder arbeiten als Stand-alone-Geräte. Für viele Wohnungen und Einfa­mi­li­en­häu­sern ist dies eine sinn­volle und sichere Lösung. In größeren Gebäuden können vernetzte Rauch­melder bezie­hungs­weise Funk Rauch­melder noch mehr Funk­tio­na­lität und Komfort bieten.

 

Diese, auch Smart Rauch­melder genannten Geräte stehen über hoch­fre­quente Funk­si­gnale in Kontakt mitein­ander. Sobald ein Brand­melder auslöst, sendet er ein Funk­si­gnal aus, welches alle in Reich­weite liegenden Feuer­melder eben­falls alar­miert, wodurch diese wiederum Funk­si­gnale aussenden. Die Rauch­warn­melder sind also gleich­zeitig Sender und Empfänger.

 

Auf diese Weise wird der Alarm auch von wenig frequen­tierten Räumen weiter­ge­leitet und kann recht­zeitig erkannt werden.

Funk-Rauchwarnmelderset Komfort Q, 3x TG550A, IR Alarmstopp, weiß


Rauch­melder:
Wich­tiges zu Instal­la­tion und Wartung

Die Hager Warn­melder arbeiten mit einer 10-Jahres­bat­terie. Damit sind sie jedoch nicht völlig wartungs­frei. Folgendes sollte immer beachtet werden:

  • Montage nur in der Decken­mitte oder an Dach­schrägen, wenn ein Mindest­ab­stand der Wand zum Dach­giebel von 0,5 m einge­halten wird.
  • Rauch­melder nach DIN 14676 unter­liegen einer Prüf­pflicht alle 12 Monate. Dazu wird die Prüf­taste betä­tigt, die Rauch­ein­tritts­öff­nungen werden von Staub und anderem Schmutz befreit. Zudem wird inspi­ziert, ob die Umge­bung rings um den Rauch­warn­melder frei von Hinder­nissen ist.
  • Falls die Kontroll-LED leuchtet oder die akus­ti­sche Warn­mel­dung ertönt, muss der Rauch­warn­melder entweder gerei­nigt oder ausge­tauscht werden – letz­teres beispiels­weise bei einer Batte­rie­stö­rung.

Darüber hinaus ist unbe­dingt der Tempe­ratur-Einsatz­be­reich zu beachten. Er liegt bei den Hager Brand­mel­dern zwischen -10 und +65 °C.



Fragen zum Thema
Rauch­melder

  • Wo und wie sollten Rauch- und Wärme­melder instal­liert werden, um den Mindest­schutz gemäß der Landes­bau­ord­nung zu gewähr­leisten?

    Mindest­schutz

     

    Wo?

    • Gere­gelt durch die jewei­lige Landes­bau­ord­nung 
    • In allen Schlaf­be­rei­chen und Fluren, die als Flucht­wege dienen (aber nicht im Multi­flat = abge­schlos­sene Wohnungen in Etagen mit Trep­pen­haus)
    • Für einen opti­maler Schutz: Instal­la­tion in allen Räumen

    Wie?

    • Instal­la­tion des Melders in möglichst zentraler Posi­tion
    • Grund­sätz­lich darf der Über­wa­chungs­be­reich der Rauch­warn­melder laut DIN 14676 60m² nicht über­schreiten

     

    Achtung Sonder­fälle: 

    • Wärme­warn­melder statt Rauch­warn­melder in Räumen mit
    • Koch- oder Wasser­dampf
    • Gefahr eine Feuch­tig­keits­kom­pen­sa­tion (Küche, Bad, Wasch­küche)
    • hohe Staub­be­las­tung (Dach­boden, Garage)

     

  • Was sind die Voraus­set­zungen für den Einbau von Rauch- und Wärme­mel­dern gemäß DIN 14676?

    Wie erwähnt darf der Über­wa­chungs­be­reich der Rauch­warn­melder laut DIN 14676 60m² nicht über­schreiten:

    • Hager Rauch­warn­melder Über­wa­chungs­be­reich 50m²
    • Hager Wärme­melder (Dual­melder) Über­wa­chungs­be­reich 30m²
    • vorzugs­weise in der Mitte der Raum­decke (h max = 6 m)
    • abseits von Belüf­tungs­aus­lässen
      mindes­tens 50 cm entfernt von Hinder­nissen (Trenn­wände, Mauer, Balken ...)
    • bei Fluren über 10 m Länge idea­ler­weise ein Melder an beiden Enden (ein Melder über­wacht maximal 7,5 m pro Seite)
    • in schmalen Fluren (< 1 m) Melder in der Mitte oder an der Wand montieren (siehe Voraus­set­zungen Wand­mon­tage)
    • bei Decken mit Decken­balken (oder Ähnli­chem), welche eine Höhe > 0,2 m aufweisen, müssen zusätz­liche Melder in jedem Decken­ab­schnitt instal­liert werden

     

    Sollte eine Decken­mon­tage nicht möglich sein, kann der Rauch­warn­melder unter folgenden Voraus­set­zungen auch an der Wand montiert werden:

    • Die Wand­mon­tage muss vom Hersteller geneh­migt sein
    • 50 cm Abstand zur Decke vom äußeren Rand des Rauch­warn­mel­ders
    • vorzugs­weise an der längsten Wand des Raumes möglichst im mitt­leren Drittel montiert
    • abseits von Stör­quellen (Strom­zähler, elek­tro­ni­sche Vorschalt­ge­räte (EVG), Metall­ge­häuse ...)
    • Dach­schrägen ≤ 20° sind wie hori­zon­tale Decken zu behan­deln

     

    Folgende Einbau­orte sind zu vermeiden:

    • in unmit­tel­barer Nähe (Mindest­ab­stand 50 cm) von Leuchten
    • stau­bige Räume
    • Räume, in denen die Tempe­ratur unter –10 °C fallen oder über +65 °C steigen kann, da hier­durch Fehl­funk­tionen auftreten können
    • in einem Abstand von unter 1 m zu Heizungs­aus­lässen, Kühlungs- oder Belüf­tungs­öff­nungen, da dadurch der Rauch verteilt werden könnte
    • in einem Abstand von mindes­tens 6 m zu Kaminen oder Holz­öfen, deren Verbren­nungs­ab­gase einen Fehl­alarm auslösen könnten
    • in Räumen, in denen Koch- oder Wasser­dampf einen Fehl­alarm auslösen könnte
    • Räume, in denen die Gefahr einer Feuch­tig­keits­kon­den­sa­tion besteht (Bade­zimmer, Wasch­küche ...)
    • am höchsten Punkt von (A-förmigen) Spitz­bo­gen­de­cken, da ein Luft­polster an dieser Stelle verhin­dern könnte, dass der Rauch in den Melder gelangt

     

  • Welche Vorteile bietet die Funk­ver­net­zung von Rauch- und (Dual-) Wärme­warn­mel­dern?

    Ob Sie Rauch­warn­melder solitär, draht­ge­bunden oder im Funk­netz­werk betreiben, hängt nicht zuletzt von der Gebäu­de­struktur und dem Instal­la­ti­ons­auf­wand ab.

    Funk­ver­net­zung des TG550

    Bei Nach­rüs­tung sind, aufgrund der verein­fachten Instal­la­tion, Funk-Rauch- und -Wärme­warn­melder zu empfehlen. Die Funk­ver­bin­dung erfolgt werk­zeuglos direkt am Gerät per Inter­link mit der Push-Button-Funk­tion (quick­link).

    Die funk­ver­netzten Geräte sind mit Batterie- und Netz­be­trieb erhält­lich und besitzen eine sehr große Reich­weite (bis zu 30 m im Gebäude). Genutzt wird das 868-MHz-Band, welches sich durch hohe Über­tra­gungs­si­cher­heit und geringe Stör­an­fäl­lig­keit auszeichnet.Beim Netz­werkaufbau wird ein Gerät zentral als „Repeater“ plat­ziert und über­nimmt die Verstär­ker­po­si­tion. Somit kann die Reich­weite erhöht werden. Je nach bauli­chen Gege­ben­heiten können bis zu 40 Geräte in eine Funklinie inte­griert werden. Zusätz­lich ist es auch möglich, Wärme­warn­melder per Funk in einen Netz­ver­bund aufzu­nehmen.

     

  • Welche Anfor­de­rungen müssen Rauch­warn­melder erfüllen, um in Deutsch­land verkauft werden zu dürfen und welche Zerti­fi­zie­rungen sind dafür notwendig?

    Alle, in Deutsch­land erwerb­li­chen, Rauch­warn­melder und Funk­rauch­warn­melder müssen nach der EU-Produkt­norm DIN EN 14604 zerti­fi­ziert sein. Diese Kenn­zeich­nung erfolgte bis März 2015 nach Bestehen von 29 Prüf­ver­fahren, von denen einige durch eine Produkt­zer­ti­fi­zie­rungs­ein­rich­tung (VdS Scha­den­ver­hü­tung oder Kriwan Test­zen­trum) durch­ge­führt werden mussten.

     

    Seit April 2015 reicht das Erfüllen einer der Vorgaben um die CE-Kenn­zeich­nung zu erhalten. Diese muss nicht immer zwin­gend durch eine Einrich­tung, sondern kann teil­weise auch durch den Hersteller nach­ge­wiesen werden.

     

    Seit 01.04.2019 ist für eine Zerti­fi­zie­rung nach VdS und Kriwan das Erfüllen der Norm und zudem zusätz­li­cher Anfor­de­rungen Pflicht. Diese Zusatz­an­for­de­rungen sind gere­gelt in der VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und sind auch die Grund­vor­aus­set­zung für das Q-Label.

     

  • Was sind die wesent­li­chen Merk­male des Q-Labels für Rauch­warn­melder?

    Das bishe­rige Prüf­zei­chen (VDS) sagt nichts über die Qualität der Rauch­warn­melder aus. Aus diesem Grund gibt es seit Juni 2011 mit dem Q-Label ein marken­un­ab­hän­giges Quali­täts­zei­chen für Rauch­warn­melder mit erhöhter Quali­täts­prü­fung. Es basiert auf zusätz­li­chen und strengen Prüf­kri­te­rien, die die Verei­ni­gung zur Förde­rung des deut­schen Brand­schutzes (vfdb) entwi­ckelt und in der vfdb-Richt­linie 14-01 fest­ge­halten hat.

     

    Wesent­liche Leis­tungs­merk­male des Q-Labels sind:

    •  erhöhte Ferti­gungs­stan­dards gemäß Indus­tri­e­norm IPC, Klasse 2
    • erhöhter Korro­si­ons­schutz durch 5-mal längeren Dauer­test auf Schad­stoff­be­las­tung (Schwe­fel­di­oxid)
    • erwei­terter Schutz gegen das Eindringen von Fremd­kör­pern in die Mess­kammer
    • 5-mal längerer Dauer­test auf Luft­feuch­tig­keit
    • 10-mal häufi­gerer Tempe­ra­tur­wech­sel­test bei extre­meren Tempe­ra­tur­schwan­kungen
    • erhöhte Stabi­lität gegen äußere Einflüsse durch geprüfte Festig­keit gegen mecha­ni­sche Einwir­kungen gemäß Indus­tri­e­norm DIN EN 54-7
    • maxi­male elek­tro­ma­gne­ti­sche Verträg­lich­keit
    • fest einge­baute Batterie mit mindes­tens 10 Jahren Lebens­dauer

     


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