Measuring Instruments Directive (MID)
Seit dem 30. Oktober 2006 ist die Measuring Instruments Directive - kurz MID - in Kraft und spätestens seit diesem Stichtag muss sie in der gesamten EU in nationales Recht umgesetzt sein. Diese EU-Richtlinie bewirkt gravierende Änderungen im Eichwesen und sie wirft wie jede neue Richtlinie eine Reihe von Fragen auf.
Im Kern regelt die MID die Anforderungen an verschiedene Messgeräte wie beispielsweise Wirkverbrauch-Elektrizitätszähler sowie die Bedingungen für das Inverkehrbringen dieser Geräte in der EU.
Hier finden Sie die wichtigsten Inhalte.
Im Kern regelt die MID die Anforderungen an verschiedene Messgeräte wie beispielsweise Wirkverbrauch-Elektrizitätszähler sowie die Bedingungen für das Inverkehrbringen dieser Geräte in der EU.
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FAQ zur MID
Anforderungen an MID Elektrizitätszähler
Mit der MID sind verschiedene praxisrelevante Anforderungen verbunden. So ist der zulässige Betriebstemperaturbereich zwischen –40°C bis +70°C entsprechend dem Einsatzort auszuwählen und auf dem Zähler anzugeben.
Die höchstzulässige Messabweichung (MPE) wird als Wurzel aus der Quadratsumme aller in diesem Zusammenhang relevanten Mess- und Einflussgrößen berechnet.
Mit der MID werden zudem neue Stromdefinitionen eingeführt sowie bestimmte Größenverhältnisse zwischen diesen festgelegt. Dazu zählen beispielsweise:
Ist: Anlaufstrom
Itr: Übergangsstrom, oberhalb dessen die vollen Genauigkeitsanforderungen gelten. Entspricht 10% des Basisstroms.
Imin: Mindeststromstärke, zwischen Imin und Itr gelten reduzierte Genauigkeitsanforderungen
Imax: Grenzstrom
Generell gilt: Erfüllt ein Elektrizitätszähler alle Anforderungen der Normenreihe EN50470, ist von einer Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der MID auszugehen.
Die höchstzulässige Messabweichung (MPE) wird als Wurzel aus der Quadratsumme aller in diesem Zusammenhang relevanten Mess- und Einflussgrößen berechnet.
Mit der MID werden zudem neue Stromdefinitionen eingeführt sowie bestimmte Größenverhältnisse zwischen diesen festgelegt. Dazu zählen beispielsweise:
Ist: Anlaufstrom
Itr: Übergangsstrom, oberhalb dessen die vollen Genauigkeitsanforderungen gelten. Entspricht 10% des Basisstroms.
Imin: Mindeststromstärke, zwischen Imin und Itr gelten reduzierte Genauigkeitsanforderungen
Imax: Grenzstrom
Generell gilt: Erfüllt ein Elektrizitätszähler alle Anforderungen der Normenreihe EN50470, ist von einer Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der MID auszugehen.
Benannte Stelle
Ist eine für definierte Produkte staatlich akkreditierte und überwachte Institution, die in hoheitlichem Auftrag Konformitätsbewertungsverfahren nach den MID-Modulen A bis H1 durchführt. Der Hersteller kann jede Benannte Stelle mit Sitz in der EU frei wählen.
Eichgültigkeitsdauer
Die Eichgültigkeitsdauer bleibt von der MID unberührt, da die neue Richtlinie die Verwendung von Elektrizitätszählern nur bis zum Inverkehrbringen beziehungsweise bis zur Inbetriebnahme regelt. Anschließend gelten wieder nationale Regelungen. Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer müssen in Deutschland die Zähler also entweder wieder neu geeicht werden oder die Eichgültigkeit ist nach der Erhebung von Stichproben zu verlängern.
Eichung von MID-Zählern
Die Eichung beziehungsweise Nacheichung MID-konformer Zähler ist jederzeit möglich. Dabei ist jedoch die neue Eichordnung zu beachten, die sich zurzeit in der Entwurfsphase befindet.
Geltungsbereich
Die Frage, ob Zähler unter den Geltungsbereich der MID fallen oder nicht hängt, ab von den
Daraus ergibt sich eine Einteilung in drei Gruppen:
Elektrizitätszähler, die vollständig in den MID Geltungsbereich fallen. Dazu zählen beispielsweise Tarif-Wirkenergiezähler, die entsprechend der Konformitäts-Bewertungsverfahren in Verkehr gebracht werden können.
Elektrizitätszähler, die teilweise in den MID Geltungsbereich fallen, da sie Zusatzfunktionen besitzen, die ihrerseits nicht in den MID Geltungsbereich fallen. Für die Zusatzfunktionen gelten nationale Regelungen wie beispielsweise die PTB-A 50.7 mit nationaler Zulassung und Eichung. Für die von der MID betroffenen Funktionen gelten die Konformitäts-Bewertungsverfahren.
Elektrizitätszähler, bei denen der Einsatz in Haushalten, Gewerbe und Leichtindustrie ausgeschlossen ist. Problematisch bei dieser Gruppe ist die Abgrenzung von Leicht- und Schwerindustrie, da hierzu entsprechende internationale Regelungen fehlen. Die Zulässigkeit eines Geräts für den vorgesehenen Einsatzbereich ist daher vom Verwender des Zählers mit den Eichaufsichtsbehörden abzuklären.
- technischen Funktionen sowie von den
- Einsatzbereichen
Daraus ergibt sich eine Einteilung in drei Gruppen:
Elektrizitätszähler, die vollständig in den MID Geltungsbereich fallen. Dazu zählen beispielsweise Tarif-Wirkenergiezähler, die entsprechend der Konformitäts-Bewertungsverfahren in Verkehr gebracht werden können.
Elektrizitätszähler, die teilweise in den MID Geltungsbereich fallen, da sie Zusatzfunktionen besitzen, die ihrerseits nicht in den MID Geltungsbereich fallen. Für die Zusatzfunktionen gelten nationale Regelungen wie beispielsweise die PTB-A 50.7 mit nationaler Zulassung und Eichung. Für die von der MID betroffenen Funktionen gelten die Konformitäts-Bewertungsverfahren.
Elektrizitätszähler, bei denen der Einsatz in Haushalten, Gewerbe und Leichtindustrie ausgeschlossen ist. Problematisch bei dieser Gruppe ist die Abgrenzung von Leicht- und Schwerindustrie, da hierzu entsprechende internationale Regelungen fehlen. Die Zulässigkeit eines Geräts für den vorgesehenen Einsatzbereich ist daher vom Verwender des Zählers mit den Eichaufsichtsbehörden abzuklären.
Genauigkeits-Klassen
Die MID ersetzt die bisherigen Genauigkeitsklassen 2, 1 und 0,5 durch die Klassen A, B bzw. C. Sie eignen sich für folgende Anwendung:
Klasse A: Haushaltsbereich
Klasse B: Industrie- und Gewerbe bzw. bei erhöhten Anforderungen in Haushalten
Klasse C: bei erhöhten Anforderungen in gewerblich-industriellen Anwendungen
Geräte-Kennzeichnung
Das bisherige Zulassungszeichen auf dem Leistungsschild der Geräte und die Eichmarke der Ersteichung wird ersetzt durch einen Aufdruck mit:
Klasse A: Haushaltsbereich
Klasse B: Industrie- und Gewerbe bzw. bei erhöhten Anforderungen in Haushalten
Klasse C: bei erhöhten Anforderungen in gewerblich-industriellen Anwendungen
Geräte-Kennzeichnung
Das bisherige Zulassungszeichen auf dem Leistungsschild der Geräte und die Eichmarke der Ersteichung wird ersetzt durch einen Aufdruck mit:
- CE Kennzeichnung
- Metrologie-Kennzeichen mit den letzten beiden Stellen der Jahresangabe (z.B. M06 für 2006)
- Registriernummer der Benannten Stelle
- der Nummer der Entwurfs- oder Baumusterprüfbescheinigung
Inbetriebnahme
Inbetriebnahme ist die erste Verwendung eines für einen Endnutzer bestimmten Messgerätes für den beabsichtigten Zweck.
Inverkehrbringen
Unter Inverkehrbringen versteht die MID ist das erste entgeltliche oder unentgeltliche Verfügbarmachen eines für einen Endnutzer bestimmten Messgerätes in der Europäischen Gemeinschaft.
Konformitäts-Bewertungsverfahren für Elektrizitäts-Zähler
Die MID sieht verschiedene Konformitäts-Bewertungsverfahren in Form von Modulen vor, die trotz unterschiedlicher Verfahrensweisen als gleichwertig zu betrachten sind.
Für Elektrizitätszähler gelten folgende Module:
Modul B: Baumusterprüfung
Modul D: Qualitätssicherungs-System in der Produktion
Modul F: Einzel- oder Stichprobenprüfung der Produkte
Modul H1: Qualitätssicherungs-System inklusive Entwurfsprüfung
Die Wahl des Bewertungsverfahrens obliegt alleine dem Hersteller. So wird Hager für seinen eHZ als Konformitäts-Bewertungsverfahren eine Kombination der Module B und D anwenden.
Für Elektrizitätszähler gelten folgende Module:
Modul B: Baumusterprüfung
Modul D: Qualitätssicherungs-System in der Produktion
Modul F: Einzel- oder Stichprobenprüfung der Produkte
Modul H1: Qualitätssicherungs-System inklusive Entwurfsprüfung
Die Wahl des Bewertungsverfahrens obliegt alleine dem Hersteller. So wird Hager für seinen eHZ als Konformitäts-Bewertungsverfahren eine Kombination der Module B und D anwenden.
Messgeräte-Typen
Von der MID betroffen sind unter anderem Wirkverbrauch-Elektrizitätszähler für Haushalte, Gewerbe oder die Leichtindustrie. Die neuen Richtlinien gelten gleichermaßen für direkt oder über Wandler angeschlossene elektronische Zähler sowie für mechanische Ferraris-Zähler.
Wichtig: Nicht unter den Geltungsbereich der MID fallen Elektrizitätszähler
Darüber hinaus bezieht sich die MID ausdrücklich auf folgende Messgeräte:
Wichtig: Nicht unter den Geltungsbereich der MID fallen Elektrizitätszähler
- für die Schwerindustrie
- für die Messung von Blind- oder Scheinverbräuchen
- sowie Messwandler und im Zähler integrierte bzw. externe Tarifgeräte
Darüber hinaus bezieht sich die MID ausdrücklich auf folgende Messgeräte:
- Wasserzähler
- Gaszähler und Mengenumwerter
- Wärmezähler
- Messanlagen für die kontinuierliche Messung von Flüssigkeiten außer Wasser
- Selbsttätige Waagen
- Taxameter
- Maßverkörperungen
- Längemessgeräte
- Abgasanalysatoren
Normen und Vorschriften für MID-Zähler
Die MID beschreibt lediglich grundlegende Anforderungen an Messgeräte. Diese werden als erfüllt betrachtet, wenn die Geräte einschlägigen Spezifikationen wie Normen oder normativen Dokumenten entsprechen. Wichtig: Die Spezifikationen müssen im Europäischen Amtsblatt ausdrücklich mit Verweis auf die MID veröffentlicht sein.
Für Elektrizitätszähler befinden sich zurzeit folgende Normen in Vorbereitung zur Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt:
Für Elektrizitätszähler befinden sich zurzeit folgende Normen in Vorbereitung zur Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt:
- EN 50470-1 Wechselstrom-Elektrizitätszähler Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Prüfungen und Prüfbedingungen, Messeinrichtungen der Genauigkeitsklassen A, B und C.
- EN 50470-2 Wechselstrom-Elektrizitätszähler Teil 2: Besondere Anforderungen; Elektromechanische Wirkverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen A und B.
- EN 50470-3 Wechselstrom-Elektrizitätszähler Teil 3: Besondere Anforderungen, elektronische Wirkverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen A, B und C.
PTB-Anforderungen
Für nicht von der MID betroffene Messgerätetypen wie beispielsweise Blindenergiezähler gelten nach wie vor zusätzlich die Anforderungen der PTB-A 50.7 und der Eichordnung.
Sicherungsplomben
Die MID regelt diesen Bereich nicht. Die Norm EN 50470-1 legt fest, dass die Zähler ein Gehäuse haben müssen, das so plombiert oder verschlossen werden kann, dass die inneren Teile erst nach Brechen der Plomben oder Aufbrechen des Gehäuses zugänglich sind.
Wegfall der Ersteichung
Entgegen dem bisherigen Prozedere entfällt die Ersteichung des Zählers vor dem ersten Einsatz. Sie wird ersetzt durch eine Konformitäts-Erklärung, die der Hersteller zu erbringen hat. Damit überträgt die MID dem Hersteller die Verantwortung für die Inverkehrbringung der Messgeräte.
Beim Nachweis der Konformität hat der Hersteller ein Konformitäts-Bewertungsverfahren anzuwenden, dass in der MID definiert ist. Dabei wird er von einer Benannten Stelle kontrolliert.
Beim Nachweis der Konformität hat der Hersteller ein Konformitäts-Bewertungsverfahren anzuwenden, dass in der MID definiert ist. Dabei wird er von einer Benannten Stelle kontrolliert.





