Rauchwarnmelder
Mit Brief und Siegel: geprüfte Sicherheit
Hager Rauchwarnmelder VdS sind doppelt sicher: Sie entsprechen der DIN EN 14604, 2005-10 (Norm für Rauchwarnmelder).Und auch darauf können Sie sich verlassen: Wir unterziehen unsere Rauchwarnmelder strengsten internen Qualitätskontrollen und aufwändigen Testverfahren.
Achten Sie auf VdS-Zulassung.
Rauchwarnmelder - Rauchmelder: der Unterschied
Für manche wird der Begriff Rauchwarnmelder neu sein. Was steckt dahinter?
Seit Juni 2006 gilt für den Bereich der Rauchmeldung normseitig:
Seit Juni 2006 gilt für den Bereich der Rauchmeldung normseitig:
- DIN EN 14604 Rauchwarnmelder Anwendungsbereich: Wohn- und wohnähnliche Gebäude; also Wohnungsbau - aber auch Schulen, Arztpraxen, Bürogebäude, Caravans etc., wenn keine Brandmeldeanlage gefordert wird. Diese Norm löst die prEN 12239 ab.
Alle Produkte, die ab Juni 2006 in Verkehr gebracht werden, sind als Rauchwarnmelder zu deklarieren. - EN 54-7: Rauchmelder Anwendungsbereich: für professionelle Rauchmelder, die in Systeme wie Brandmeldeanlagen eingebunden werden können; z. B. in Gewerbe und Industrie.
An die Produkte werden erhöhte technische Anforderungen gestellt, insbesondere hinsichtlich der Klimabedingungen (Temperatur, Betauung) und auch der Stoßfestigkeit.
Die Gesetzeslage
Schützenhilfe beim Verkaufsgespräch leistet auch die Rechtslage: Immer mehr Landesbauordnungen schreiben Rauchwarnmelder vor - nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei bestehenden Gebäuden.
In folgenden Bundesländern sind die Rauchwarnmelder durch die Landesbauordnung vorgeschrieben (Stand Juni 2009).
In folgenden Bundesländern sind die Rauchwarnmelder durch die Landesbauordnung vorgeschrieben (Stand Juni 2009).





