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für den "allgemeinen baulichen Brandschutz"
MBO, LBO, MLAR und DIN - strenge Vorschriften locker erfüllt:
Die gesetzlichen Grundlagen für den baulichen Brandschutz sind im Wesentlichen in der MusterBauOrdnung (MBO), auf dieser Grundlage in den LandesBauOrdnungen (LBO) und in der Richtlinie für Leitungsanlagen (MLAR 11/2005) geregelt. Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen sind in der DIN4102 geregelt.







